Die isolierende HÄRKILA Daunenweste mit clim8 Heizfunktion hält nicht nur angenehm warm, mit der innovativen clim8-Technologie können Sie die Weste zudem bei jedem Tragen exakt auf die gewünschte Wärme regulieren, worauf sie sich je nach Wetterlage oder Aktivitätsniveau automatisch reguliert. Stellen Sie die Weste beim ersten Tragen über die dazugehörige ',',clim8',', App auf die gewünschte Temperatur ein. Die Technologie besitzt einen Memory-Effekt, der jedes Mal, wenn Sie die Weste wieder tragen, automatisch erkennt, auf welche Stufe/Temperatur sie zuvor eingestellt war. Wenn Sie sich viel bewegen und es Ihnen zu warm wird, stellt die Technologie die Heizung automatisch herunter. Sitzen Sie jedoch still oder wird es draußen kälter, dreht die Technologie die Heizung automatisch wieder hoch. Über einen USB A-Anschluss wird eine handelsübliche Powerbank (Empfehlung mind. 10.000 mAh verwenden, diese ist nicht im Lieferumfang enthalten) zur Energieversorgung angeschlossen. Der Vorteil ist, dass die Dauer der Heizleistung abhängig von der Leistung, der von Ihnen angeschlossenen Powerbank ist. So können Sie mit einer leistungsfähigeren Powerbank oder auch beim Gebrauch von mehreren nacheinander, die Dauer der Heizleistung entsprechend verlängern. Auch ohne eingeschaltete Heizfunktion ist die Daunenweste ein sportiver Begleiter. Das strapazierfähige Obermaterial ist wasserabweisend und winddicht ausgestattet und in den Stepp-Bereichen mit einer hochwertigen Daunenfüllung wattiert. So ist sie nicht nur als Soloweste ein modischer Blickfang, sondern auch als isolierender Midlayer ein unentbehrlicher Begleiter an eisigen Jagdtagen. Oberstoff: 100% Polyester, Futter: 100% Polyester, Wattierung: 90% Daunen, 10% Federn. Weitere Produktdetails: großes dünnes Wärmepad am Rücken, wärme-reflektierende Schicht, 2-Wege-Frontreißverschluss, 1 Reißverschluss-Brusttasche, 2 Reißverschluss-Schubtaschen, 1 Reißverschluss-Innentasche, 1 Tasche zum Verstauen der Powerbank, elastischer Saum und Armöffnungen. Hinweis auf Batterie- und Elektro G (§ 18 BattG i.V.m. § 10 Abs. 1 ElektroG)